Oldtimer anmelden: ein Überblick

von | März 8, 2024 | Allgemein | 0 Kommentare

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Oldtimer anmelden: ein Überblick

Besitzerinnen und Besitzer eines Oldtimers wissen: Befährt man mit diesem eine öffentliche Straße, drehen sich viele Menschen danach um. Denn im Normalfall ist ein Oldtimer stets ein schöner Anblick, den man nicht nur an einem regulären Sonntag genießt. Allerdings stellt sich so manchem die Frage, wie man einen solchen Oldtimer eigentlich anmeldet, ob man Steuern für ihn zahlen muss und worauf der TÜV bei der Prüfung achtet.

Wie melde ich mein Auto als Oldtimer an?

Laut Kraftfahrt-Bundesamt befahren nach wie vor etwa eine Million historische Fahrzeuge die deutschen Straßen.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde, von der man auch das entsprechende Nummernschild erhält. Viele der Zulassungsbehörden bieten online bereits die entsprechenden Unterlagen zum Download an. Diese kann der Besitzer zu Hause ausfüllen und schließlich mit zur Behörde nehmen.

Ein großes Problem, welches Oldtimer häufig mit sich bringen, besteht darin, dass ihnen die nötigen Papiere fehlen. Diese Unterlagen sind für gewöhnlich sehr wichtig, wenn ein Auto angemeldet wird. Für einen Oldtimer gibt es jedoch gewisse Sonderregelungen. Dies sieht im Detail wie folgt aus:

  • In erster Linie ist es immer empfehlenswert, wenn die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorhanden ist.

  • Alternativ ist ein Kaufvertrag oder eine Original-Rechnung ebenso ein Beleg, um sich als Verfügungsberechtigter des Fahrzeugs auszuweisen.

  • In manchen Fällen muss der Besitzer eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Papiere abgeben. Anschließend besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift des Fahrzeugbriefs ausstellen zu lassen.

Selbstverständlich gehören auch die regulären Unterlagen, wie eine Versicherungsbestätigung, ein gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV), sowie der die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) dazu. Möchte man das Fahrzeug als Oldtimer anmelden, ist außerdem ein Oldtimergutachten nach Paragraph 23 der StVZO erforderlich.

Sofern sämtliche Unterlagen beisammen sind, kann das Fahrzeug angemeldet werden, wie jedes andere auch.

Oldtimer anmelden - 1

Bildquelle: von Lieres – stock.adobe.com

Wie bekomme ich eine Oldtimerzulassung?

Oldtimer ist nicht gleich Oldtimer. Viele von ihnen sind zwar als reguläres Fahrzeug angemeldet, es gibt aber auch jene, die zusätzlich das Zeichen „H“ auf dem Nummernschild aufweisen. Um dieses zu erlangen, ist eine sogenannte Oldtimerzulassung erforderlich. Allerdings ist diese an die Erfüllung gewisser Bedingungen geknüpft.

Das bedeutet im Detail:

  • Die Erstzulassung des Fahrzeugs liegt bereits 30 Jahre zurück

  • es ist nach wie vor in einem guten Zustand und entspricht den Richtlinien der StVO

  • der Originalzustand ist weitgehend noch zu erkennen und es sind lediglich kleinere Umbauten zu verzeichnen

  • es dient der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“

Kann der Besitzer des Fahrzeugs diese Voraussetzungen erfüllen, erhält er von der DEKRA oder dem TÜV ein Oldtimergutachten, das nach Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angefertigt wird. Dieses ist zur Anmeldung, sofern das Fahrzeug das Zusatzzeichen „H“ auf dem Nummernschild besitzen soll, ebenfalls erforderlich und vorzulegen.

Übrigens: Neben einem normalen Kfz lässt sich übrigens auch ein historischer Traktor oder ein Motorrad als Oldtimer überprüfen und anschließend als solches anmelden.

Was prüft der TÜV beim Oldtimer?

Wie bei jedem jüngeren Auto ist auch beim Oldtimer eine regelmäßige Überprüfung seines technischen Zustandes erforderlich. Ein bestandener TÜV ist der Beleg dafür, dass das Fahrzeug weiterhin betrieben werden darf.

Bei einem Oldtimer überprüft der TÜV zunächst, ob vom Fahrzeug die regulären Voraussetzungen im Rahmen der Hauptuntersuchung erfüllt werden. Außerdem enthalten ist die Überprüfung auf Sicherheitsmängel und die typische Abgasuntersuchung. Diese kommt allerdings ausschließlich bei Fahrzeugen zum Einsatz, die einen Ottomotor aufweisen und nach dem 30. Juni 1969 zugelassen wurden. Für Dieselfahrzeuge gilt als Stichtag der 1. Januar 1977.

Gleichzeitig wird von dem Service geprüft, ob nach wie vor die Kriterien erfüllt werden, mit denen der Besitzer das H-Kennzeichen erlangt hat.

Sofern der Besitzer des Fahrzeugs es wünscht, erstellen manche TÜV-Anbieter zusätzlich ein Wertgutachten. Dieses beinhaltet sämtliche Informationen über den technischen und optischen Zustand des Fahrzeugs. Dies ist vor allem beim Kauf und Verkauf des Fahrzeugs wichtig und kann gleichwohl auch als Beleg vor Gericht verwendet werden, oder falls es zu bestimmten Versicherungsfragen kommt.

Die Untersuchung ist, wie beim normal angemeldeten Fahrzeug auch, alle zwei Jahre erforderlich.

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Bildquelle: andrewesterland – stock.adobe.com

Ist ein Oldtimer steuerfrei?

Wer einen Oldtimer anmeldet und auf dessen Nummernschild das Zeichen „H“ verzeichnet ist, dem bieten sich gewisse Vorteile. Leider gehört eine Steuerfreiheit nicht dazu. Dennoch gibt es bestimmte Richtlinien, die als positiv zu werten sind. Diese bestehen vor allem aus:

  • Die Besteuerung seitens des Finanzamtes wird mit 190 Euro pro Jahr pauschal berechnet.

  • Oldtimer-Krafträder wie Motorräder werden hingegen mit einer jährlichen Kfz-Steuer in Höhe von rund 50 Euro besteuert.

  • Das Fahren in Umweltzonen ist diesen Fahrzeugen gestattet ohne Weiteres gestattet.

  • Bei bestimmten Versicherungen ist dank des H-Zeichens auf dem Nummernschild die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer besonderen Oldtimer-Versicherung gegeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Besitzer sein Fahrzeug pflegt und nur selten Unfälle baut oder es gar nicht erst dazu kommt. Bei einer solchen Versicherung kann der Besitzer sogar mit einem günstigeren Versicherungsbeitrag rechnen.

Leider gehen mit der Anmeldung eines H-Kennzeichens auch ein paar Nachteile einher. So darf eine Fahrleistung von 10.000 Kilometern pro Jahr nicht überschritten werden. Dazu kommen mögliche Umbauten, für die es zwar keine gesetzliche Pflicht gibt, aber unter gewissen Voraussetzungen dennoch empfehlenswert sind. Derlei Arbeiten können unter Umständen sehr kostspielig sein. Allerdings sollte man sich als Besitzer hierbei zuvor Gedanken darüber machen, inwiefern das typische Bild des historischen Fahrzeugs durch die besagten Umbauten beeinträchtigt wird.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Nachrüstung eines Katalysators oder die Integration einer Leuchtweiten-Regelung. In manchen Oldtimern fehlen zudem nach wie vor die Sicherheitsgurte, die heutzutage eine unerlässliche Sicherheitsvorkehrung innerhalb eines Autos darstellen.


Bildquelle Titelbild: staraldo – stock.adobe.com

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