Oldtimer Gutachten Kosten und Details

von | Nov. 21, 2022 | Allgemein | 0 Kommentare

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Ehe Sie alle Vorteile, die ein Oldtimer so mit sich bringt, steuerlich, versicherungstechnisch und anderweitig, auskosten können, brauchen sie ein offizielles Gutachten. Dieses basiert auf dem Anforderungskatalog in § 23 StVZO. Die Begutachtung nach diesem Katalog führen zuständige Sachverständige, etwa vom TÜV, durch und können so aus einem alten Auto einen richtigen Oldtimer machen. Aber wie sieht es eigentlich aus mit Oldtimer Gutachten Kosten? Welche Gutachten sind wichtig? Welche eher zweitrangig?

Oldtimer Gutachten Kosten

Je nach Art des Gutachtens zahlen Sie unterschiedlich viel. Das Gutachten nach § 23 StVZO liegt, je nach Prüfstelle zwischen 80 und 200 €. Wollen Sie stattdessen nur den Wert Ihres Wagens grob schätzen lassen, können Sie ein günstigeres Kurzgutachten durchführen lassen. Hier liegen die Kosten meist zwischen 80 und 150 €, abhängig davon, was genau bewertet wird. Sind Sie darauf aus, Ihren Oldtimer als Wertanlage zu versichern? Dann brauchen Sie mehr, als ein Kurzgutachten. Ein vollständiges Wertgutachten liegt eher zwischen 400 und 500 €.

Wichtig zu wissen: Um ein H-Kennzeichen, Steuervorteile und Versicherungsvorteile zu erhalten, brauchen Sie auf jeden Fall das Gutachten nach § 23 StVZO. Nur hiermit wird dem Fahrzeug bestätigt, dass es „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ ist und alle Anforderungen eines offiziellen Oldtimers erfüllt.

Die anderen beiden Formen der Gutachten bieten sich als zusätzliche Schätzungen für den Wert des Fahrzeugs an. Auch Nicht-Oldtimer können natürlich einem Wertgutachten oder einem Kurzgutachten unterzogen werden. Schließlich können nicht nur alte Autos wertvoll sein.

Prüfkriterien und zulässige Umbauten nach § 23 StVZO

Wir haben in unserem Beitrag „Was ist ein Oldtimer?“ schon ein wenig über die Definition des Wortes, sowie die wichtigsten Anforderungen an das Auto gesprochen. Wir wollen aber heute noch einmal über die Details des Gutachtens sprechen, für das Sie bezahlen.

Diese Details können Sie unter § 23 StVZO finden. Hier wird festgehalten, dass die Prüfung nach einer im Verkehrsblatt bekannt gegebenen Richtlinie durchgeführt werden muss. Außerdem muss eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden, wenn diese nicht ohnehin gleichzeitig ausgeführt wird.

Aber was genau steht nun in diesem „bekanntgegebenen Verkehrsblatt“? Das Verkehrsblatt ist offen zugänglich und wird regelmäßig herausgegeben. Damit Sie sich nicht durch alle Ausgaben der letzten Jahre arbeiten müssen, fassen wir im Folgenden die wichtigsten Punkte zusammen.

So stellt der Prüfer zunächst eindeutig das Fahrzeug anhand der Fahrgestellnummer fest. Darauf basiert die komplette folgende Untersuchung. Grundsätzlich prüft man, ob alle fällig gewordenen Reparaturen auch fachgerecht ausgeführt wurden. Des weiteren dürfen Umrüstungen am Motor, Lenkung und Innenraum original oder zumindest zeitgenössisch sein. Zeitgenössisch heißt in diesem Kontext, dass sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstzulassung so hätten passieren können.

Abgesehen von zeitgenössischen Umrüstungen sind nur wenige Umbauten zulässig. Dazu zählen zum Beispiel der Umbau von Diagonal- auf Radialreifen, sowie eine Umrüstung von 6 Volt Betriebsspannung auf 12 Volt. Auch darf man Bremsanlagen auf hydraulische Betätigung umbauen und Sicherheitsgurte nachrüsten. All diese Umbauten sind zwar gestattet, müssen aber fachgerecht durchgeführt werden.

Benotung des Zustandes?

Oft können Sie, gerade wenn es um die Wertbestimmung Ihres Oldtimers geht, auch nach einer Benotung des Zustandes fragen. Die am weitesten verbreitete Benotung ist die von „Classic Data“ aufgestellte Notentabelle. Diese vergibt Noten von 1 bis 5, wobei 1 die Bestnote ist und 5 die schlechteste.

  1. Die Bestnote erhalten nur Fahrzeuge, die keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweisen, weder in der Technik noch an der Optik. Im Grunde geht man hierbei vom Zustand bei der Erstauslieferung aus, daher betitelt man den Zustand mit „makellos“. Diese Note vergibt man aus offensichtlichen Gründen nur selten.
  2. In „gutem“ Zustand ist ein Fahrzeug, welches im Grunde technisch und optisch einwandfrei ist. Bei näherer Betrachtung fallen dann jedoch Gebrauchsspuren auf. Solche Fahrzeuge sind in der Regel aufwendig und professionell restauriert oder haben eine extrem geringe Gesamtlaufleistung.
  3. Ein „gebrauchter“ Zustand bedeutet für ein Fahrzeug, dass es keine Mängel aufweist, die die Fahrbereitschaft oder Verkehrssicherheit beeinflussen. Es ist also startbereit, nirgends durchgerostet und hat keine sofortigen Arbeiten nötig.
  4. „Verbraucht“ ist ein Fahrzeug, wenn es zwar komplett in den einzelnen Baugruppen ist, aber Arbeiten benötigt, um die HU zu bestehen. Es kann leichte oder mittlere Durchrostungen aufweisen.
  5. Zuletzt gibt es den „mangelhaften“ Zustand. Ein Auto, das mit der Note 5 bewertet wird, ist nicht komplett, nicht fahrbereit und besteht sicherlich nicht die HU.

Das sind also die Bewertungsklassen und natürlich alle Oldtimer Gutachten Kosten auf einen Blick. Haben Sie Fragen zu einem unserer Punkte? Haben Sie andere Preiserfahrungen gemacht? Teilen Sie Ihre Erfahrungen gerne mit unserer Community!

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