Was ist ein Oldtimer?

von | Juli 1, 2022 | Allgemein | 1 Kommentar

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Oldtimer sind die Autos, nach denen man sich auf der Straße umdreht, die blank poliert an sonnigen Wochenenden die Landstraßen entlangkurven. Aber ab wann ist ein Auto ein Oldtimer? Ab wann ein Youngtimer? Wir wollen heute einmal über die rechtlichen und technischen Regelungen rund um das Thema Oldtimer sprechen.

Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?

Diese Frage lässt sich wohl am leichtesten beantworten: Ein Auto, dessen Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, ist rechtlich gesehen ein Oldtimer. Seit 1997 gibt es das historische Kennzeichen, kurz H-Kennzeichen, welches Oldtimer auch für das weniger geübte Auge erkenntlich macht. Um für ein solches Kennzeichen infrage zukommen, muss nicht nur die Zulassung 30 Jahre zurückliegen, zusätzlich muss auch ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer vorliegen. Und wenn das Fahrzeug als „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ gilt, dann sind endlich alle Anforderungen erfüllt und das Fahrzeug kann offiziell als Oldtimer bezeichnet werden. Ein Oldtimer ist also nicht nur vom Alter abhängig.

Apropos: Oldtimer ist zwar ein englisches Wort, man nutzt es in England allerdings völlig anders. Hier nennt man so einen älteren Herren. Will man ein altes Auto beschreiben, redet man von einem Vintage Car.

Ab wann ist ein Auto ein Youngtimer?

Neben dem Oldtimer gibt es natürlich auch den Youngtimer. Diese Kategorie ist weniger rechtlich bindend, denn hier gibt es kein Kennzeichen und keine Steuervorteile. Trotzdem gibt es eine Definition des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut, die besagt, dass man ein Auto, dessen Erstzulassung zwischen 20 und 30 Jahren zurückliegt, vorausgesetzt es hat wenig Jahreskilometer und ist weitestgehend in originalem Zustand, als Youngtimer bezeichnen kann. Um alle Voraussetzungen für einen Youngtimer zu erfüllen, sollte er außerdem hauptsächlich in der Freizeit genutzt werden.

Unterschiede der Altersklassen

Natürlich ist ein Oldtimer aus den frühen 90ern technisch etwas völlig anderes, als ein Oldtimer aus den 70ern, den 50ern oder der Jahrhundertwende. Daher lassen sich die verschiedenen Oldtimer noch einmal in Klassen unterteilen. Diese Klassen reichen mittlerweile von A bis H. In der folgenden Tabelle findest du die verschiedenen Klassen nach Baujahren sortiert.

BaujahrKlasseBezeichung
bis einschließlich 1904AAncestor
1905-1918BVeteran (in Deutschland auch als Kaiserzeit und in England als Edwardians bekannt)
1919-1930CVintage
1931-1945DPost Vintage
1946-1960EPost War
1961-1970F-
1971-1980G-
ab 1981H-

Ab wann ist ein Motorrad ein Oldtimer?

Wir wollen einen kurzen Diskurs in die Welt der Zweiräder unternehmen, denn auch sie können als Oldtimer eingestuft werden. Für Motorräder gelten dieselben Vorschriften, wie für PKWs auch. Wenn ein Motorrad vor mehr als 30 Jahren zum ersten Mal angemeldet wurde und sich in dem entsprechend guten Zustand befindet, kann auch hier ein H-Kennzeichen beantragt werden. Wichtig ist natürlich auch hier, dass die Bedingungen für das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut erfüllt sind.

Was heißt kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut?

Wir haben vorhin schon das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut angesprochen, aber was ist das eigentlich? Damit ein Auto kulturhistorisch wertvoll sein kann, muss es weitestgehend im Originalzustand sein und sich in einem generell guten Zustand befinden, was Erhaltung und Pflege angeht. Natürlich gibt es einige Änderungen, die absolut zulässig sind. Umbauten, die in den ersten zehn Jahren vorgenommen wurden, sind normalerweise kein Hindernis für das H-Kennzeichen. Auch Verschleißteile, die man nun einmal nach einer gewissen Zeit austauschen muss, sind selbstverständlich in Ordnung, solange sie nach entsprechenden Mustern hergestellt sind.

Das Gleiche gilt übrigens für optische Änderungen. Will man seinen Oldtimer neu lackieren, muss es ein Lack sein, den es in der entsprechenden Zeit schon gab. Kleiner Fakt am Rande: das gilt auch für zeitweise Änderungen, beispielsweise wenn man Werbeaufkleber an seinem Auto befestigt. Roger Eggers vom TÜV Nord erklärt, dass Werbung für eine Internetseite nicht zulässig ist, weil das Internet nicht schon so lange existiert, wie das Auto. Eine Telefonnummer sei aber in Ordnung.

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1 Kommentar

  1. M&M. Wolffram

    Gut zu wissen, an wen man sich wenden kann, um sich mit seinem Oldtimer, stolz präsentieren zu können.
    Auch wenn unser „Youngtimer“ noch nicht zu den „Bedürftigen“ zählt, wird es uns Freude bereiten,
    die Erkenntnisse und fachgerechten Beiträge aus dem Blog, weiterzuverbreiten. Viel Erfolg!!!

    Antworten

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