1985 würdigte das Deutsche Patentamt den Sicherheitsgurt als eine der acht Erfindungen, die der Menschheit in den letzten 100 Jahren den größten Nutzen brachten. Diese Auszeichnung ehrt eine Innovation, die weltweit Millionen Menschenleben rettete und die moderne Verkehrssicherheit maßgeblich prägte.
Doch wann wurde das Anlegen des Sicherheitsgurtes zum Standard und seit wann gibt es die Gurtpflicht in Deutschland? Wir verraten Ihnen, wann die Anschnallpflicht in Kraft trat, wie der Sicherheitsgurt überhaupt entstand und welche Ausnahmen von der heutigen Anschnallpflicht gelten.
Seit wann gibt es die Gurtpflicht in Deutschland?
Bis in die 70er-Jahre waren die meisten Autofahrer ohne Gurt unterwegs. Eine Gurtpflicht wurde erst am 1. Januar 1976 eingeführt – zur großen Empörung der damaligen Bundesrepublik. Zwar sollte die neue Sicherheitstechnologie die hohe Zahl an Verkehrstoten senken, doch sahen viele Autofahrer in der Anschnallpflicht eine Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit. Zudem galten Autofahrer, die sich um die Sicherheit in ihrem Pkw sorgten, als ängstliche Spießbürger.
§ 21a StVO regelt die Gurtpflicht: Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen in Fahrzeugen stets angelegt werden. Ausnahmen gelten bei Schrittgeschwindigkeit oder behördlicher Befreiung. Helmpflicht gilt für Motorräder und Mopeds.
Seit Anfang der 1970er hatten zahlreiche Pro-Gurt-Kampagnen versucht, diese Einstellung zu ändern. War zu Anfang der Siebziger nur rund ein Drittel aller Fahrzeuge mit einem Gurt ausgestattet, stieg die Zahl, als die Vordersitze ab dem 1. Januar 1974 mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein mussten. Dieselbe Regelung galt in der DDR bereits ab 1970.

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Trotz der vielen Kampagnen und der 1976 eingeführten Gurtpflicht, weigerte sich die Mehrheit aller Autofahrer, eine Gurt anzulegen. 1979 ergab eine Erhebung, dass rund 50 Prozent aller Autofahrer immer noch die Anschnallpflicht missachteten. Die Anschnallquote stieg erst 1984 auf rund 90 Prozent, als ein Bußgeld in Höhe von 40 D-Mark für das Fahren ohne angelegten Gurt eingeführt wurde.
1970 starben noch rund 20.000 Menschen auf deutschen Straßen. Nach Einführung der Gurtpflicht inklusive Bußgeld bei einem Verstoß reduzierte sich diese Zahl 1985 auf 8.400 Menschen. Die Zahl der Unfalltoten sank also auf weniger als die Hälfte.

Ein Volvo 544. Bildquelle: andrewbalcombe – stock.adobe.com
Wie entstand der Sicherheitsgurt?
Als erster deutscher Hersteller bot Mercedes-Benz im 300 SL Roadster ab 1957 einen Beckengurt als Sonderausstattung an. Im Folgejahr weitete die Marke mit Stern die Zusatzausstattung auf alle Modelle aus. Fast zeitgleich entwickelte der ehemalige Flugzeugingenieur Nils Ivar Bohlin für Volvo den ersten Dreipunktgurt. Sein Nachfolger ist bis heute serienmäßig in jedem Auto verbaut.
Der Baker Torpedo, ein elektrisch betriebener Geschwindigkeitsrekordwagen von 1902, gilt als das erste Automobil mit eingebauten Sicherheitsgurten. Beim Rekordversuch am 31. Mai 1902 auf Staten Island in New York kam es zu einem tragischen Unfall, als der Wagen in eine Zuschauergruppe fuhr und zwei Menschen ums Leben kamen – die beiden Insassen des zweisitzigen Fahrzeugs überstanden das Unglück dank der Sicherheitsgurte jedoch unverletzt.

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In Schweden wurde das Dreipunkt-Gurtsystem am 29. August 1958 zum Patent angemeldet. Die Bezeichnung als „Dreipunktgurt“ leitete sich daraus ab, dass der Gurt an drei Stellen mit der Fahrzeugkarosserie verbunden war. Im Vorfeld der IAA 1959 inszenierte Volvo auf dem Frankfurter Messegelände einen Stunt, um den Sicherheitsgewinn des Systems zu untermauern. Ein Fahrer überschlug sich gleich viermal mit einem Volvo PV 544 und stieg dank des neuen Sicherheitsfeatures anschließend ohne Verletzungen aus dem Wagen.
Der Volvo PV 544 und der Volvo P 120 wurden ab 1959 als erste Modelle serienmäßig mit einem Dreipunktgurt ausgestattet. Schon drei Jahre später waren in Schweden 75 Prozent der neuen Autos mit einem Anschnallgurt versehen. Mercedes Benz stattete alle Pkw-Modelle ab 1973 mit einem Dreipunktgurt für die Vordersitze und ab 1979 mit einem entsprechenden Gurt für die Rücksitze aus.
Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß gegen die Anschnallpflicht?
Seit Einführung der Gurtpflicht müssen alle Passagiere im Auto angeschnallt sein, sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen. Wer während der Fahrt nicht angeschnallt ist, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro zuzüglich Auslagen und Bearbeitungsgebühren.
Insgesamt ergeben sich inklusive Gebühren folgende Bußgelder:
| Verstoß | Strafe |
| Während der Fahrt nicht angeschnallt | 58,50 Euro |
| Ein Kind unangeschnallt im Auto befördert | 58,50 Euro |
| Mehrere Kinder unangeschnallt im Auto befördert | 63,50 Euro |
| Ein Kind im Auto ohne jegliche Sicherung im Auto befördert (z.B. Gurt und Kindersitz) | 88,50 Euro und ein Punkt in Flensburg |
| Mehrere Kinder im Auto ohne jegliche Sicherung befördert (z.B. Gurt und Kindersitz) | 98,50 und ein Punkt in Flensburg |
Wussten Sie’s? Für Hunde gibt es zwar keine Anschnallpflicht, allerdings müssen sie gemäß § 23 StVO als Ladung im Straßenverkehr gesichert werden. Autofahrer können ihre tierischen Passagiere entweder anschnallen oder in einer entsprechenden Transportbox mitnehmen. Für eine unzureichende Sicherung von Tieren sind Bußgelder zwischen 63,50 und 103,50 Euro inklusive Gebühren vorgeschrieben.

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Welche Ausnahmen von der Anschnallpflicht gibt es?
Ausnahmen von der Anschnallpflicht gibt es nur in wenigen Fällen. Die Vorschrift entfällt einerseits bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, zum Beispiel bei Fahrten auf Parkplätzen oder beim Rückwärtsfahren. Andererseits entfällt die Gurtpflicht in Kraftomnibussen, die zur Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen sind. Weiter sind Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr von der Anschnallpflicht befreit. Dazu zählen beispielsweise Paketzusteller, wenn sie in ihrem Leistungs- und Auslieferungsbezirk regelmäßig das Fahrzeug verlassen müssen.
Eine weitere Ausnahme von der Anschnallpflicht gilt für Oldtimer. Voraussetzung zur Gurtfreiheit auf den Vorderplätzen ist, dass das Kfz vor dem 1. Januar 1974 erstmals zugelassen wurde. Sind Verankerungspunkte vorhanden, gilt als Stichtag der 1. April 1970. Die Befreiung von der Anschnallpflicht auf den Rücksitzen setzt eine Erstzulassung vor dem 1. Mai 1979 voraus. In Fahrzeugen, die nach dem 1. Oktober 2004 erstmals zugelassen wurden, müssen auf allen Sitzplätzen Sicherheitsgurte vorhanden sein.
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