Aufgepasst! Was ändert sich 2024 für Autofahrer?

von | Jan. 1, 2024 | News & Saisonales | 0 Kommentare

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Neues Jahr, neues Glück? Für Millionen Autofahrer nicht unbedingt, denn 2024 warten einige Neuerungen, die nicht gerade die Laune heben. Was ändert sich 2024 für Autofahrer? Maut, CO2-Steuer, Elektroautoförderung, Handyblitzer, Abgasnorm, Winterreifen und Führerschein sind die Reizwörter, die derzeit durch die Presse gehen. Wir haben alle wichtigen Änderungen 2024 zusammengefasst, so wissen Sie frühzeitig Bescheid und können sich entsprechend darauf einstellen.

SJS Carstyling liefert regelmäßig hilfreiche, spannende und humorvolle Informationen rund um die flotten vier Reifen. Unser Unternehmen hat seit rund zwei Jahrzehnten die nostalgische Fahrzeugflotte des Landes im Blick. Wir liefern hochwertige Ersatzteile und Sonderanfertigungen, um Oldtimer und Youngtimer dauerhaft fit zu halten.

„Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.“ (Tacitus)

1. Ab 2024: CO2-Steuer steigt – und damit die Spritpreise

Bereits im Januar 2024 zündet die nächste CO2-Steuer-Stufe. Der Preis soll von bislang 30 Euro pro Tonne auf 45 Euro, was automatisch den Sprit- und Heizungspreis in die Höhe treibt. Ursprünglich sollten es übrigens nur 40 Euro sein, doch bei den Haushaltsnachverhandlungen der Regierung erhöhte sich der Betrag auf die genannten 45 Euro pro Tonne. Rechnen Sie bei Benzin und Diesel mit einem Zuschlag von über 4 Cents pro Liter. Erfahrungsgemäß schlägt die Kurve zu Jahresanfang deutlich höher aus, um sich dann allmählich abzusenken. Besser noch einmal volltanken, bevor es ins neue Jahr geht!

Die Pendlerpauschale gleicht die Preiserhöhung für die arbeitende Bevölkerung leider nicht aus. Sie bleibt bei 38 Cents je Kilometer ab dem 21. Kilometer. 2022 fand die letzte Erhöhung statt. Mehr zahlen ohne Ausgleich: Das wird ein teures Jahr für Autofahrer.

2. LKW-Maut wird teurer und weitet sich aus im kommenden Jahr

Auch an der LKW-Maut wird geschraubt, und zwar ebenfalls in Richtung „aufwärts“. Sie erhöht sich je nach Fahrzeug um bis zu 83 Prozent. Bislang waren nur Lastwagen ab 7,5 Tonnen davon betroffen, ab 1. Juli 2024 gilt die Maut für alle Wagen über 3,5 Tonnen. Handwerkerfahrzeuge bis 7,5 Tonnen bilden die Ausnahme, ebenso wie reine Wohnmobile.

Letztere müssen von außen als solche erkennbar sein und über eine Wohneinrichtung verfügen. Dazu gehören sanitäre Anlagen, Wohnraum, Kochgelegenheit und Betten. Sie dürfen nicht dem Gütertransport dienen; eine eventuelle Nutz- und Lagerfläche darf höchstens 49 Prozent der Gesamtfläche in Anspruch nehmen.

3. Fördergelder fürs E-Auto entfallen komplett

Bislang erhielten Käufer von E-Autos saftige Prämien, diese entfallen ab 18. Dezember 2023 nach derzeitigen Informationen komplett. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nimmt seit diesem Stichtag keine Anträge für den Umweltbonus mehr an. Wer bereits eine Förderungszusage für seine neuen elektrischen PKW erhalten hat, muss sich keine Sorgen machen, diese Prämie wird ausgezahlt.

4. Handyblitzer könnten bundesweit zugelassen werden

Sogenannte Handyblitzer sind bisher nur in der Region Mainz und Trier im Rahmen eines Pilotprojektes im Einsatz. Sie stellen fest, ob ein Autofahrer während der Fahrt mit dem Handy hantiert. Das Bundesland Rheinland-Pfalz plant nun eine Gesetzesänderung, um das Monocam-System in seinem gesamten Verwaltungsgebiet zuzulassen. In den Niederlanden ist das neue Blitzsystem längst vollflächig in Betrieb und in ganz Deutschland wird es vermutlich auch nicht mehr lange auf sich warten lassen. Irgendwann 2024 könnte es eventuell schon so weit sein, dass von Flensburg bis nach Oberammergau der Handyblitzer regiert – mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bei Verstoß.

5. Änderungen 2024 bei Bußgeldern aus Italien und Schweiz

Bislang gestaltete es sich für die Schweizer Behörden schwierig, Bußgelder von deutschen Autofahrern einzuziehen und umgekehrt. Nächstes Jahr tritt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft, der die gegenseitige Vollstreckung deutlich erleichtert. Das genaue Datum liegt derzeit noch im Dunkeln, nur eines ist klar: Wer demnächst in der Schweiz geblitzt wird, muss ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro oder 80 Schweizer Franken auf jeden Fall zahlen.

Ein weiteres begehrtes Urlaubsland erhöht seine Bußgelder im Straßenverkehr deutlich: Italien. Vermutlich treten die neuen Regelungen ab Januar 2024 in Kraft, mit dem Ziel die gestiegenen Unfallzahlen wieder abzusenken. Dann gibt es in Italien spürbar härtere Geldstrafen für Delikte wie zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer, Handynutzung und Falschparken.

6. Neuerungen 2024: Winterreifen nur noch mit dem Alpine-Symbol

Im Winter 2023/24 können Autofahrer noch in Ruhe mit ihren M+S-Reifen über die Straßen rollen, ab Oktober 2024 dürfen sie es nicht mehr. Dann werden bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen mit dem Alpine-Symbol Pflicht, achten Sie also auf die Schneeflocke mit Bergkulisse. Die Ganzjahresreifen landen zwangsweise auf dem Müll, sie werden in entsprechende Winterreifen umgetauscht.

7. Blackbox-Pflicht und Assistenzsysteme ab dem Jahr 2024

Bei den Technik-Vorschriften tut sich ebenfalls etwas. Alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) und M1 (Personenkraftwagen) müssen ab Juli 2024 mit einem sogenannte Event Data Recorder (DER) ausgerüstet sein, der Blackbox fürs Auto. Sie soll der Unfallrekonstruktion dienen und zeichnet deshalb nur Daten rund um einen Crash auf, in einer kurzen Zeitspanne von ungefähr 5 Sekunden.

Schon einen Monat vorher, im Juli 2024, müssen neu zugelassene Fahrzeuge mit folgenden Fahrassistenzsystemen gerüstet sein:

  • Notbremslicht
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • autonomes Notbremsassistenzsystem
  • Rückfahrassistent
  • Müdigkeit-Warnsystem
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Vorrichtung zur Montage einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

Fahrer von Oldtimern und Youngtimern müssen all diese Funktionen weiterhin selbst ausüben, bei Müdigkeit gar nicht erst das Steuer in die Hand nehmen und ihre Geschwindigkeit mit Verstand anpassen. Vor dem Fahren keinen Alkohol zu trinken, versteht sich von selbst für alle verantwortungsbewussten Autofahrerinnen und Autofahrer.

„Ob wir es mögen oder nicht, langsam, aber sicher übernehmen die Roboter den Job des Autofahrers.“ (Aus einem Artikel der Popular Science von 1958)

Trotz Änderungen für Autofahrer 2024: SJS Carstyling bleibt für Sie da!

Trotz aller neuen Regeln und Vorschriften für Autofahrer, eines ändert sich 2024 garantiert nicht: SJS Carstyling liefert weiterhin hochwertige Ersatzteile, Pflegeprodukte und Zubehör für Oldtimer und Youngtimer, wie wir es treu und zuverlässig seit etwa zwei Jahrzehnten tun. Wenn auch die EU am Führerschein herumschraubt und die menschlichen Senioren womöglich zum Fahrtauglichkeitscheck schickt: Wir helfen eifrig mit, dass Ihre Retro-Karosse „on the road“ bleibt und dabei einen glänzenden Eindruck macht.


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